Wie arbeitet ein  Berater?

Was leistet ein Fundraising-Spezialist, was kann die Kundschaft von ihm erwarten, was wäre unrealistisch? Hier folgt eine von Andreas Cueni selbst erstellte, gestraffte Zusammenfassung des Best Practice Codes for Fundraising Consultants des britischen Branchenverbands Institute of Fundraising aus dem Jahr 2008.
Definition
Fundraising-Beratung besteht aus dem Angebot von unabhängigem Erfahrungswissen und von Unterstützung bei der Erstellung, Entwicklung oder Ausführung von strategischen oder operationellen Plänen, um definierte Fundraising-Ziele oder –Erwartungen zu erreichen.
Es geht dabei um ein breites Spektrum von Dienstleistungen wie strategische Planung und Begleitung, Evaluationen, Aus- und Weiterbildung, Coaching und Mentoring, Personalrekrutierung, Problemlösung und operationelle Unterstützung ad hoc, Datenbank-Entwicklung und –Analyse.
Arbeitsweise
Die Kundschaft verpflichtet einen Berater, weil dieser spezielle Erfahrung, Wissen und Fähigkeiten hat und diese Eigenschaften nachweisen kann.
Der Berater kann Spezialist oder Generalist sein, dementsprechend mit übergreifenden Strategien und Konzepten zu tun haben oder mit Teilgebieten, und sich mit Nonprofit-Organisationen aller oder nur bestimmter Segmente beschäftigen.
Fundraising-Beratung soll Vereinbarungen und Branchen-Richtlinien folgen. Sie soll objektiv und frei in ihren Empfehlungen und Urteilen sein, auch wenn sie die Kompetenz und Glaubwürdigkeit einer Organisation oder ihrer Verantwortlichen betrifft.
Die Beziehungen zur Kundschaft sollten auf Vertrauen, Zusammenarbeit und realistischen Erwartungen und Zeitvorstellungen über die Ergebnisse beruhen.
Werbung und Akquisition

Der beratende Spezialist sollte Erfahrung, Qualifikationen und Erfolge soweit ausweisen, als diese belegbar sind. Er sollte
- Resultate nicht garantieren („ought not to guarantee results“).
- alle Honorare und Ausgaben und ihre Zusammensetzung klar darstellen.
- mögliche Kundschaft über die Stärken und Schwächen ihres Anliegens und ihrer Zielsetzungen aufklären.
- sicherstellen, dass die Kundschaft den Zweck der angebotenen Dienstleistungen versteht sowie die Grundlagen, die sie dafür zur Verfügung stellen muss.
- die Glaubwürdigkeit eines potentiellen Kunden sorgfältig prüfen.
- keinen unangemessenen Druck ausüben, um sich Verträge zu sichern.
- andere beratende Personen mit gutem Ruf nicht herabsetzen.
- Interessenkonflikte melden, wenn solche zwischen möglicher Kundschaft und bereits bestehender Kundschaft bestehen könnten.
- der Kundschaft einen schriftlichen Vorschlag für Dienstleistungen, Kosten und Zeitplan unterbreiten.
Verträge

Sowohl Kunde wie Berater sollten klare Erwartungen vom Machbaren haben, die auf den Leistungen und Ressourcen aufbauen, die jede Partei in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellt.
Es sollte einen Vertrag geben, der die operativ Verantwortlichen benennt, die Bedingungen und Termine der Honorierung, die Termine und Verantwortlichen für die Berichterstattung sowie die Kündigungsklauseln.
Honorierung
Der beratende Spezialist sollte das Honorarsystem in jedem Vorschlag und Vertrag ausweisen und deklarieren, welche Nebenkosten enthalten sind.
Er sollte auf Zeitbasis bezahlt sein oder auf einem anderen System, das nicht auf Kommissionen beruht. Zeit basierte Honorare belohnen den externen Spezialisten für die Zeit, die er für ein Projekt aufwendet. Sie reflektieren die professionell eingesetzte Zeit.
Kommissionen lehnen viele Gönner ab. Sie führen zu Streitigkeiten, wer für eine Spende sowie allenfalls für Folgespenden verantwortlich ist, führen zu unseriösen Praktiken wie aufdringlichen Verkaufstechniken und zu unangemessenen Entschädigungen (zu hohe Honorare bei Grossspenden, zu tiefe Honorare bei kleinen Spenden).
Vertraulichkeit
Der Berater muss jede vertrauliche Information, die sie während ihrer Tätigkeit erhält, entsprechend behandeln, es sei denn, es seien öffentlich verfügbare Informationen.
Wenn die beratende Firma persönliche Daten über Gönner und andere Gruppen handhabt oder im Auftrag der Kundschaft sammelt, sollte das schriftlich geregelt werden.
Beide Parteien versichern einander der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Geistiges Eigentum

Der Spezialist kann im Rahmen seiner Tätigkeit schriftliche Unterlagen, Entwürfe und Software für die Kundschaft produzieren. Sollte er darauf das geistige Eigentum beanspruchen, sollte die Kundschaft damit im Vertrag schriftlich ihr Einverständnis bekunden. Sollte die Kundschaft das geistige Eigentum beanspruchen, sollte sie sich dieses im Vertrag ausdrücklich einräumen lassen.
Geistiges Eigentum kann exklusiv oder nicht exklusiv lizenziert werden, für begrenzte Zeit oder unbegrenzt, kostenlos oder gegen Entschädigung.
Rechte an Datenbanken und Mailinglisten sollten ebenfalls schriftlich in Vertragsform geregelt werden.
Konfliktregelung

Konflikte sollten innerhalb der Zusammenarbeit zwischen Kundschaft und Berater geregelt werden. Für eine allfällige Eskalation sollte der Vertrag eine praktische Prozedur vorsehen.     Juni 2012